Nutzungsbedingungen des Fachkräftemarketing-Pakets

1. Vertragsgegenstand; Rechteeinräumung; Unentgeltlichkeit

  • Die Spessart Tourismus und Marketing GmbH räumt unentgeltlich das einfache, nicht übertragbare, nicht-ausschließliche Nutzungsrecht zur Verwendung der grafischen und gestalterischen Wort- und Bildelementen (im Folgenden: Elemente) des Fachkräftemarketing-Pakets ein.
  • Die Übertragung erfolgt inhaltlich eingeschränkt. Die Elemente dürfen nur zur Gestaltung von Printmedien und in digitaler Form im Rahmen der Fachkräfteakquise verwendet werden.
  • Das Benutzerhandbuch ist Teil der Vereinbarung und muss berücksichtigt werden.
  • Die Rechteeinräumung erfolgt unter den Bedingungen,
    • dass die Verwendung der Elemente den Vorgaben dem Benutzerhandbuch entspricht,
    • die in dem Benutzerhandbuch dargestellten Elemente nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Rechteinhaberin bearbeitet oder in bearbeiteter Form ganz oder teilweise verwendet werden.
    • die Bilder der Botschafterinnen und Botschafter dürfen nur in Verbindung mit den entsprechenden Textbausteinen und/oder dem Verweis auf die www.main-kinzig.com-Seite im Rahmen des Marketings für den Main-Kinzig-Kreis als Lebens-, Wohn- und Arbeitsstandort (Marketing für die Region) und der Fachkräfteakquise verwendet werden. Jegliche Platzierung der Bilder in einem anderen Kontext ist nicht zulässig.
    • Die Rechteinhaberin ist berechtigt, die Einhaltung der Pflichten des Nutzers bzw. der Nutzerin und auch der Produktqualität des/der Nutzer/in auf geeignete Weise zu überprüfen bzw. durch den Nutzer bzw. die Nutzerin nachweisen zu lassen.
    • Der/die Nutzer/in ist nicht berechtigt, die hiermit übertragenen Rechte ganz oder teilweise an Dritte zu vergeben und durch diese Vereinbarung eingeräumte Rechte zu veräußern, abzutreten oder zu verpfänden, es sei denn, die Rechteinhaberin stimmt dem zu. Die Zustimmung bedarf der Schriftform.
    • Überdies verpflichtet sich der/die Nutzer/in, eine Verwendung ohne zuvor eingeholte schriftliche Genehmigung der Rechteinhaberin zu unterlassen, soweit ihm/ihr dieses nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Vereinbarung gestattet ist.
    • Der/die Nutzer/in trägt sämtliche übrigen Kosten, Aufwendungen und Auslagen, die ihm/ihr durch die Verwendung der Elemente erwachsen.

2. Dauer; Kündigung

  • Die Nutzung der Elemente ist zeitlich nicht beschränkt.
  • Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung durch die Rechtsinhaberin aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Vertragspartner erklären, dass ein wichtiger Grund insbesondere
    • die vertragswidrige Nutzung der Elemente,
    • die Nichtbeachtung der Vorgaben der Benutzungsanleitungen oder ein Angriff auf die Markerechte durch den/die Lizenznehmer/in darstellt, wobei die vorstehende Aufzählung keinen abschließenden Charakter hat

3. Schlussbestimmungen

  • Jegliche Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf der Schriftform.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder Teile von Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, soll dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung ist jedoch durch eine solche zu ersetzen, durch die der erstrebte wirtschaftliche oder rechtliche Zweck möglichst weitgehend erreicht wird. Für Lücken gilt dies entsprechend.
  • Auf diesen Vertrag und alle daraus resultierenden Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet das
    deutsche Recht Anwendung unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.info@spessart-tourismus.de